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Harte Fakten über Unternehmensereignisse

Die Firmenbestattung ist trotz des irreführenden Namens nicht illegal

Ein Bestattung schließt nicht nur ein Kapitel, sondern ein gesamtes Leben und ist daher bei vielen Menschen mit schmerzhaften Erinnerungen an den Tod geliebter Angehöriger und Freunde verbunden. Sich durch eine Firmenbestattung von einer nicht mehr rentablen oder sogar überschuldeten GmbH zu verabschieden weckt bei vielen Geschäftsführern automatisch Hintergedanken. Nicht wenige schieben diesen Gedanken beiseite in dem Glauben sich durch eine Firmenbestattung der Strafverfolgung auszusetzen. In Wahrheit ist dieses Risiko bei einem überwiegenden Anteil aller Firmenbestattungen nicht gegeben, da sich der Geschäftsführer nicht absetzt, sondern das Unternehmen verkauft oder den Weg der Liquidation mit anschließender Löschung beschreitet. In beiden Fällen sind die Gläubiger im Vergleich zur Insolvenz nicht benachteiligt und können daher weder Anzeige erstatten noch auf andere Weise gegen die Firmenbestattung Einspruch erheben.

Ein erstes Beratungsgespräch zahlt sich vielfach aus, um das Konzept noch besser zu verstehen

Hinter dem Beruf des Firmenbestatters verstecken sich im Allgemeinen seriöse Unternehmer, die in den letzten Jahren eine Marktlücke für sich entdeckt haben und diese nun zu nutzen wissen. Da es selbst mit allen im Internet vorhandenen Informationen sehr schwer sein kann, wirklich einen vollständigen Eindruck dieser Dienstleistung zu gewinnen ist es am besten das Angebot eines persönlichen Treffens in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um kostenlose Beratungsgespräche, welche die Gelegenheit geben sich umfassend über den Ablauf zu informieren und einen besseren Eindruck zu gewinnen. Das macht es leichter sich für oder gegen diese Angebote zu entscheiden und dadurch die Anzahl der möglichen Optionen zur Insolvenz deutlich zu erhöhen.

Der berufliche Neuanfang gestaltet sich ohne eine Insolvenz im Lebenslauf wesentlich einfacher

Kein Geschäftsführer würde sich freiwillig mit Themen wie dem Verkauf einer GmbH oder der Firmenbestattung beschäftigen, wenn die Konsequenzen, die sich aus der Insolvenz ergeben könnten nicht so gravierend wären. Hinzu kommt, dass so gut wie jeder Geschäftsführer einen anderen Unternehmer kennt oder von dessen Schicksal nach einer Insolvenz erfahren hat. Nur wenigen gelingt es wirklich sich von diesem Makel zu befreien und wieder einen Punkt zu erreichen an dem der eigene Name nicht untrennbar mit der Insolvenz verbunden ist. Selbst wer von dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung verschont bleibt und nicht persönlich haften muss, erlebt dennoch negative Auswirkungen auf die eigene Bonität. An sich selbst zu denken und die Insolvenz mit der Firmenbestattung zu verhindern ist somit ein wichtiger Schritt für den beruflichen Neuanfang in der nahen Zukunft. GmbH Probleme in Berlin lassen sich lösen, mit Hilfe von Experten.

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