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GmbH Insolvenz – Geschäftsführer mit wenig Mitspracherecht

Ein Großteil aller Geschäftsführer entscheidet sich für diesen Berufsweg, um über das eigene berufliche Schicksal in weiten Teilen selbst bestimmen zu können. Diese Entscheidungsgewalt endet jedoch mit dem Tag, an dem die Zahl der unbezahlten Rechnungen stetig ansteigt oder die Insolvenz auch in den eigenen Gedanken eine Hauptrolle übernimmt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind die Geschäftsführer gezwungen sich an einen gesetzlich geregelten Zeitplan zu halten. Dies beginnt bereits mit der Erstellung einer Fortführungsprognose, die erstellt werden muss, wenn der Verdacht einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im Raum steht. Obwohl diese Prognose selbst erstellt werden kann, empfiehlt es sich hierfür mit einem erfahrenen Unternehmensberater zusammenzuarbeiten. Dieser kann neben den bloßen Fakten auch weitere Faktoren wie zum Beispiel Unternehmen, die aus einer saisonalen Branche stammen oder die noch vorhandenen ausstehenden Zahlungen in die Bescheinigung einer positiven oder negativen Prognose mit einbeziehen. Dadurch kann jeder Geschäftsführer schwarz auf weiß nachlesen, ob die Insolvenz kurz bevorsteht oder ob es gelingt dieser noch einmal zu entgehen.

Groteskerweise spielt eine Insolvenzverschleppung auch den Gläubigern in die Hände

geralt / Pixabay

Ein Blick auf die Konten und in die Buchhaltung eines Unternehmens ist vielfach ausreichend, um sich einen Überblick über die vorhandenen finanziellen Mittel eines Unternehmens zu verschaffen. Dennoch machen sich die vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter die Mühe tief in den Unterlagen zu graben und auch Auskünfte bei den Banken einzuholen. Fälschungen lassen sich hierbei ebenso schnell entlarven als auch die Insolvenzverschleppung. Bis zu zwei Drittel aller Geschäftsführer einer insolventen GmbH sehen sich diesem Vorwurf ausgesetzt. Ein Grund warum diese Zahl so hoch ist, liegt auch in dem Wunsch der Insolvenzverwalter begründet den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Hat der Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit weiter Bestellungen oder andere Geschäfte getätigt, kann diese dazu aufgefordert werden die Zahlungen aus eigener Tasche zu tätigen. Es ist daher wahrscheinlicher als viele denken sich vor einem Richter wiederzufinden als es den Betroffenen lieb wäre.

Ein seriöses Krisenmanagement ebnet nicht nur den Weg in die Insolvenz

Wer auf die Hilfe eines Unternehmensberaters mit Erfahrung im Krisenmanagement setzt, wird von diesem nicht zwangsläufig sofort in die Insolvenz begleitet. Vielmehr wissen diese Experten um alle infrage kommenden Alternativen und können diese mit allen Vor- und Nachteilen detailliert beleuchten. Das gibt den Geschäftsführern einen Plan B, C und D an die Hand, die alle im Vergleich zur Insolvenz mit keinen negativen Konsequenzen für die eigene Reputation verbunden ist. Das einzig richtige Handeln in dieser Situation führt somit nicht länger nur über eine Unterschrift zur Beantragung der Insolvenz vor dem zuständigen Amtsgericht. Lesen Sie hier mehr zu: Wann ist eine GmbH insolvent.

GmbH Insolvenz – Geschäftsführer mit wenig Mitspracherecht
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